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Das Anklamer Tor in Usedom

1298 verlieh Pommernherzog Bogislaw IV. Usedom das lübische Stadtrecht. Es schloss Zollfreiheit, Fischereigerechtigkeit, Markt- und Ackerrecht, die Mühlenkonzession und andere Privilegien ein. Nach und nach konnte sich Usedom eine Stadtmauer und vier Tore leisten. Von diesen und der Stadtmauer blieb nur das Anklamer Tor erhalten. Der Torturm entstand um 1450, diente unter anderem auch mal als Gefängnis und beherbergt heute die über eine Wendeltreppe zugängliche Heimatstube, ein Museum ganz besonderer Art. Das Stadtwappen an der äußeren Seite erhielt Usedom per Dekret durch Pommernherzog Bogislaw X. "zugeteilt".